Die bisherige Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO), wonach mit nicht in der EU zugelassenen Vakzinen geimpfte Personen generell eine erneute Impfserie mit zugelassenen Impfstoffen erhalten sollen, gilt nicht mehr.

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Sofern Personen, die vor dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind, überhaupt eine Impfung gegen COVID-19 bekommen haben, sind die dabei verwendeten Vakzine in der Regel nicht in der EU zugelassen. Die STIKO nennt hier die inaktivierten Ganzvirusimpfstoffe Covaxin/BBV152 (Bharat Biotech, Indien), Covilo/BIBP-CorV (Sinopharm, China), CoronaVac (Sinovac, China) und den Vektor-basierten Impfstoff Sputnik V (Gamelaya, Russland). In solchen Fällen sollte bisher eine erneute Impfserie mit zugelassenen Impfstoffen gestartet werden.

Vorliegende Daten sprächen jedoch dafür, dass eine Boosterimpfung mit einem mRNA-Vakzin auch nach einer Grund-immunisierung mit solchen anderen Impfstoffen gut wirkt, so die STIKO. Personen, die eine vollständige Grundimmunisierung oder eine Grundimmunisierung sowie eine Auffrischung mit den genannten Vakzinen erhalten haben, sollten daher im Abstand von mindestens 3 Monaten zur vorangegangenen Impfdosis einmalig mit einem mRNA-Impfstoff geimpft werden. Nach nur einmaliger Impfung mit Vakzinen ohne EU-Zulassung sollte eine neue Impfserie mit Grundimmunisierung und Booster erfolgen.

Allgemein rät die STIKO dort, wo beide Impfungen indiziert sind, zur Priorisierung der COVID-19-Impfung noch vor der Masernimpfung. Das Risiko einer Infektion mit SARS-CoV-2 sei in der gegenwärtigen epidemiologischen Situation höher einzustufen als das Risiko einer Maserninfektion. Da gegen Masern ein Lebendimpfstoff verwendet wird, sollte diese Impfung 2 Wochen nach der zweiten Covid-Impfstoffdosis verabreicht werden. Alternativ kann 14 Tage nach der ersten COVID-19-Impfung die erste Masernimpfung erfolgen. Die zweite COVID-19-Impfung kann dann im Abstand von wiederum 14 Tagen und die zweite Masernimpfung 14 Tage nach der zweiten COVID-19-Impfung gesetzt werden.

Quelle: RKI, 31. März 2022. https://go.sn.pub/o0ZObn

Siehe auch MMW-Schwerpunkt Impfen, ab S. 36