Einführung und Betrieb der Telematik-Infrastruktur in Arztpraxen müssen von den Kassen bezahlt werden. Angesichts steigender Preise wirkten die Pauschalen zuletzt allerdings immer weniger angemessen. Jetzt ist das Schiedsamt eingeschritten und hat die Beträge erhöht.

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Zu Beginn der Digitalisierung hatte sich die KBV auf eine Pauschalen-basierte Finanzierung eingelassen. Das war anfangs nicht schlecht. Jetzt allerdings sind die Preise gestiegen, und die Kassen können nur noch gerichtlich dazu gebracht werden, ihrer Pflicht nachzukommen. Das angerufene Bundesschiedsamt hat nun neue Pauschalen festgelegt:

  • Für die Beschaffung des Konnektors und des stationären Kartenterminals erhält eine Praxis mit bis zu drei Ärzten 1.661,50 Euro, mit vier bis sechs Ärzten 2.309,00 Euro und ab sieben Ärzten 2.956,50 Euro. Zusätzliche Kartenterminals zur Umsetzung der Komfortsignatur werden mit je 677,50 Euro finanziert.

  • Im Zuge der Einführung von Notfalldatenmanagement und elektronischem Medikationsplan gibt es für das Konnektor-Update 530 statt 380 Euro und für die Integration in die Praxissoftware 400 statt 150 Euro.

  • Die Einrichtung des E-Arztbriefs und des KIM-Standards wird mit 200 statt 100 Euro finanziert.

  • Für die Integration der elektronischen Patientenakte (ePA) gibt es 350 statt 150 Euro.

  • Für drei neue Anwendungen werden ab jetzt quartalsweise Betriebskostenpauschalen gezahlt, nämlich 5,25 Euro für das Notfalldatenmanagement, 7,50 Euro für den elektronischen Medikationsplan und 23,25 Euro für die ePA.

Für den Austausch defekter Hardware stehen pro Jahr vier Millionen Euro bereit. Zusätzlich werden die Aufsätze für die Kartenterminals finanziert, die Abstürze beim Einlesen der kontaktlosen Gesundheitskarte der Generation 2.1 verhindern sollen.

MMW-Kommentar

Eine Nachzahlung für bisher aufgelaufenen Kosten hat das Bundesschiedsamt dagegen ausgeschlossen! Auch richtet sich die Konnektorpauschale weiterhin nach dem Stand von 2016/2017, sodass seither gewachsene Praxen ggf. zu wenig bekommen. Die Entscheidung kommt somit zu spät und ist unvollständig. Wehren können sich Praxen nur, indem sie konsequent den Wettbewerb unter den Anbietern nutzen - und bei der Einführung neuer Komponenten wie der elektronischen AU, dem E-Rezept oder der ePA zurückhaltend agieren.

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Dr. med. Gerd W. Zimmermann

Facharzt für Allgemeinmedizin Kapellenstr. 9 D-65719 Hofheim