Dr. J. S., Allgemeinarzt, Baden-Württemberg: Trotz enger Personalsituation will muss ich mich von einer Mitarbeiterin trennen, die fast regelmäßig 10-15 Minuten zu spät kommt. Geht das?

Eine Kündigung ohne vorherige schriftliche Abmahnung ist nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen möglich - oder wenn klar ist, dass sich das Verhalten auch nach einer Abmahnung nicht ändern wird. Das ist eine hohe Latte, weshalb verhaltensbedingte Kündigungen ohne vorherige Abmahnung in den meisten Fällen unwirksam sind.

Wenn man dann eine Kündigung ausspricht, wird man den Arbeitnehmer im Normalfall zugleich freistellen, damit das Betriebsklima nicht zu sehr leidet.