Dr. B. D., Allgemeinarzt, Nordrhein: Uns suchen nun öfters Flüchtlinge aus der Ukraine wegen akuter Erkrankungen auf. Wir wollen selbstverständlich helfen, fühlen uns aber überfordert. Die Sprachbarriere ist noch das kleinste Übel. Haben Sie Tipps?

MMW-Experte Walbert: Ich kann hier nur allgemeine Hinweise geben, da nicht nur der Föderalismus zuschlägt, sondern auch auf kommunaler Ebene gesonderte Regelungen getroffen werden. Eine erste Anlaufstelle für Informationen sind die Sozialämter, die auch erst einmal zuständig sind, wenn erkrankte Flüchtlinge im Notfall medizinischer Hilfe bedürfen. Registrierte Geflüchtete können je nach Bundesland und Kommune im Idealfall sofort eine Krankenversicherungskarte erhalten. Weitere Hilfestellungen gibt es von den KVen, die auf ihren Websites wichtige Informationen bieten.

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Ukrainische Flüchtlinge in Berlin.

Fehlen im Akutfall alle Versicherungsdaten, muss auf jeden Fall die Identität des Kranken mittels Reisepass oder eindeutigem Personaldokument festgestellt werden (Kopien anfertigen!). Auch das Festhalten des derzeitigen Aufenthaltsortes ist wesentlich, da Sozialämter nur für in ihrem Zuständigkeitsbereich Lebende die Kosten übernehmen.

Medikamente - falls nicht noch "Ärztemuster" ver-fügbar sind - können in diesen Fällen auf Privat- oder Kassenrezept verordnet werden. In der Zeile für den Versicherungsträger ist ein Hinweis für die Apotheke notwendig: "Vorläufig, da Versicherungsstatus ungeklärt!" Die Apotheke muss das Privat- oder Kassenrezept dann zurückerstatten, wenn ein Rezept mit dem zuständigen Versicherungsträger (Kasse oder Sozialamt) vorgelegt wird.

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Helmut Walbert

Allgemeinarzt, Medizinjournalist und Betriebswirt Medizin