Es erstaunt mich immer wieder, wie unbedarft manche Patienten ärztliche Atteste abfordern. Dass ich Wert darauf lege, dass es mit Dokumenten, die ich unterzeichne, auch seine Richtigkeit hat, stößt bei diesen Patienten oftmals auf Unverständnis.

Gut in Erinnerung geblieben ist mir ein Patient, der am Anfang der Coronavirus-Pandemie eine Reise nach Fernost nicht antreten wollte. Aus heutiger Sicht durchaus verständlich, aber eine Reisewarnung für sein Reiseziel lag nicht vor. So kam er zu mir, auf dass ich ihm ein Attest für seine Reiserücktrittversicherung ausstellen möge. Allerdings hatte er sich auch keine akute Erkrankung zugezogen, die zum Reiserücktritt berechtigt hätte. Für den Mann ganz einfach: Da sollte ich mir halt etwas einfallen lassen. Dass auch Versicherungsbetrug eine Straftat ist, scheint vielen nicht so klar zu sein.

"Voll krass" war es auch, als eine Patientin bestens gelaunt morgens in die Sprechstunde kam, um sich ein Attest zu holen, dass sie aus gesundheitlichen Gründen an diesem Vormittag nicht als Zeugin vor Gericht erscheinen könne. Sie erzählte mir freudestrahlend, dass sie stattdessen einen Termin für ihre standesamtliche Heirat wahrnehmen müsse. Leider musste ich auch sie enttäuschen.