Dr. N. B., Allgemeinärztin, Brandenburg: Wir haben endlich für unsere nicht-ärztliche Praxisassistentin (NäPA) die Abrechnungserlaubnis. Aber wie kann man den eheblichen Dokumentationsaufwand nach den Besuchen in Grenzen halten?

Ich empfehle, ein praxisindividuelles Hausbesuchsprotokoll zu mit den Patientendaten sowie den Namen von NäPA und Arzt zu erstellen. Darauf sollte es Felder für technische Befunde, erbrachte Leistungen und Bemerkungen zur gerontologischen, psychiatrischen/psychischen sowie häuslichen Situation des Patienten geben. Auch Platz für weitere notwendige Maßnahmen durch Arzt oder Praxis, z. B. Rückruf oder Hausbesuch, sollte nicht fehlen.

Ratsam ist es, wenn die NäPA die zu den erbrachten Leistungen gehörenden EBM-Ziffern direkt ankreuzen kann. Wenn diese dann in der Praxis übertragen wurden und die angeregten bzw. notwendigen Folgeleistungen erledigt sind, wird der Dokumentationsbogen eingescannt.

So sollte sich nicht nur der Arbeitsaufwand für die Dokumentation in erträglichen Grenzen halten, sondern auch die rechtlichen Erfordernisse erfüllt sein.

Es gab auch schon Entwürfe solcher Formulare bei Ärzteverbänden.

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Helmut Walbert

Allgemeinarzt, Medizinjournalist und Betriebswirt Medizin