Seit dem 11. Januar 2022 können Vertragsärzte in ihrer Praxis, also am "Point of Care" (PoC), Coronatests auf Basis von Nukleinsäure-Amplifikations-Technik (NAT) anbieten und nach EBM abrechnen. Kostendeckend ist die Leistung aber (noch) nicht!

Für die Abrechnung eines PoC-NAT-Tests steht die Pseudoziffer 88 317 zur Verfügung. Damit wird die einzelne Analyse aktuell mit 30 Euro vergütet. Da die Probenkosten zurzeit bei etwa 31 Euro liegen und die Anschaffung des Analysegeräts mit ca. 3.000 Euro zu Buche schlägt, soll das Analysehonorar demnächst auf 40 Euro erhöht werden.

MMW-Kommentar

Der Coronatest mittels PoC-NAT-System darf - wie auch die PCR-Tests im Labor - nur eingesetzt werden, wenn ein Nukleinsäurenachweis nach der TestV zulässig ist. Er ist also nicht für Bürgertests oder für vorsorgliche Personaltestungen in der Praxis gedacht, sondern z. B. für den Bestätigungstest nach positivem Antigen(schnell)test.

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© Ergin Yalcin / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodellen)

Mit neuen Geräten gelingt der Quasi-PCR-Test in der Praxis.

Bis PoC-NAT-Geräte tatsächlich in der Praxis eingesetzt werden können, müssen aber auch einige Hürden überwunden werden: Nach § 9 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung ist ein Qualitätssicherungssystem erforderlich, das von den zuständigen Landesbehörden überwacht werden kann. Da die hier zum Einsatz kommenden Geräte allerdings nach dem Kartuschen-System arbeiten, kann es sein, dass die Qualitätssicherung - wie früher bei "Trockenchemie"-Geräten wie Reflotron® - bereits "eingebaut" ist. Voraussetzung ist außerdem, dass die Untersuchung des Probenmaterials unmittelbar vor Ort erfolgt, also in der Praxis oder im Testzentrum und nicht in einem Labor. Dies könnte wegen der (noch) hohen Gestehungskosten ein Hindernis sein, das man ggf. aber im Rahmen einer Gerätegemeinschaft lösen kann.