Dr. J. F., Allgemeinarzt, Bayern: Eine Patientin wollte ein Wiederholungsrezept für ein Macrogol-Präparat. Wir haben ein Grünes Rezept ausgestellt, da das Präparat in der Apotheke frei käuflich ist. Die Patientin wollte aber unbedingt ein Kassenrezept. Sie berichtete, dass der mitbehandelnde Gastroenterologe auch zulasten der GKV verordnet hätte. Ist das überhaupt möglich?

Dieser Umstand schließt prinzipiell die Erstattung der Präparate durch die GKV aus. Allerdings kann der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Positivliste mit Ausnahmen für einen definierten Zeitraum beschließen bzw. ablaufende Fristen verlängern. Dies geschieht insbesondere auf Antrag einzelner Hersteller. Solche Ausnahmen finden sich in der Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie, die auch im Internet unter www.g-ba.de/downloads/83-691-713/ AM-RL-V_2022-01-20.pdf verfügbar ist. Dort ist auch festgelegt, bei welchen Indikationen eine Erstattung durch die GKV erfolgen kann. In diesen Fällen haben Patienten ein Anrecht auf ein Kassenrezept. Wenn Sie in die Liste schauen, sehen Sie auch einige Macrogol-Produkte.

Wichtig für Sie als Verordner ist, dass die Voraussetzungen gegeben sind - v. a. die berechtigende Diagnose. Eine entsprechende Dokumentation in der Patientenakte ist unerlässlich, um im Falle eines Regressantrags sachgemäß die Zulässigkeit der Verordnung begründen zu können.

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Helmut Walbert

Allgemeinarzt, Medizinjournalist und Betriebswirt Medizin