Sie werden am Freitagabend von der Polizei angerufen. Die Ordnungshüter hätten einen Anruf vom Sohn einer älteren Dame bekommen, dass er seine Mutter tot in ihrem Bett aufgefunden hätte. Das letzte Lebenszeichen sei vor ca. 3 Tagen gewesen.

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Die Mutter sei vor kurzem 90 Jahre alt geworden und leide unter Bluthochdruck, KHK sowie fraglicher Demenz (nicht sicher diagnostiziert). Andere Vorerkrankungen oder Medikamente seien dem Sohn nicht bekannt, da der Kontakt nur sehr sporadisch zu seiner Mutter bestanden habe.

Sie fahren also am Abend zu der Verstorbenen. Sie finden diese zugedeckt und mit einem Schlafanzug bekleidet in ihrem Bett auf.

Bei der äußerlichen Leichenschau am komplett entkleideten Leichnam entdecken Sie ein paar kleinere, fleckförmige, bläulich-rötliche Hautverfärbungen an den Unterarmen streckseitig, ansonsten keine Auffälligkeiten.

Medikationsplan in der Küche

In der Küche finden Sie ein Medikationsblatt mit folgender Aufstellung: Bisoprolol, Torasemid, ASS, Ibuprofen und Baldrian Tropfen sowie eine Visitenkarte eines Allgemeinarztes (laut Sohn der Hausarzt). Auch den anwesenden Beamten sind keine weiteren Informationen bekannt. Der Allgemeinmediziner ist aufgrund der Uhrzeit (Freitagabend) nicht mehr zu erreichen.

Polizei drängt auf Bescheinigung eines natürlichen Todes

Die Polizei fragt Sie nun schon zum wiederholten Male, ob Sie als Todesart "Natürlicher Tod" ankreuzen werden, denn der Fall sei ja klar, eine 90 Jahre alte Dame mit Herzbeschwerden kann ja "nur" an einem Herzinfarkt verstorben sein. Sie hätten gleich Schichtwechsel und würden gerne Feierabend machen wollen.

Sie verstehen die Polizeibeamten, jedoch haben Sie lediglich die Aussagen des Sohnes, der nur sehr sporadischen Kontakt zu seiner Mutter gehabt hat. Der Hausarzt ist wie oben erwähnt aufgrund der Uhrzeit nicht mehr zu erreichen. Informationen, ob es schon mal zu einem Herzinfarkt gekommen ist oder ggf. andere weitere schwerwiegende Vorerkrankungen bei der älteren Dame vorlagen, sind Ihnen nicht bekannt.

Fazit: Eine bloße Verdachtsdiagnose reicht nicht aus, einen "Natürlichen Tod" zu bescheinigen. Andererseits fehlen Ihnen "konkrete und dokumentierte Kenntnisse sowie ein Verlauf in großer Zeitnähe zum eingetretenen Tod". Somit müssen Sie hier von einer "ungeklärten" Todesart ausgehen. Die Polizeibeamten haben dann den Kriminaldauerdienst zu verständigen, unabhängig von einem anstehenden Schichtwechsel.