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Hausärzte sollen nach dem neuen Transplantationsgesetz ab März 2022 Patienten regelmäßig darauf hinweisen, dass sie ab dem Alter von 14 Jahren einer Organ- und Gewebespende widersprechen und ab 16 eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgeben, ändern und widerrufen können.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat diesbezüglich Informationsmaterialien für Ärzte und Patienten entwickelt. Alle Hausärzte erhalten Anfang Februar ein Starterpaket mit Material zur Aufklärung von zehn Patienten sowie 100 Organspendeausweisen. Nachschub kann kostenfrei bestellt werden.
MMW-Kommentar
Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte können diese Beratung ab dem 1. März 2022 bei Patienten ab dem vollendeten 14. Lebensjahr alle zwei Jahre extrabudgetär abrechnen. Dafür wurde die mit 7,32 Euro bewertete Nr. 01 480 EBM eingeführt. Obligater Leistungsinhalt sind ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt und eine Beratung über Organ- und Gewebespenden gemäß § 2 Abs. 1a TPG.
Abgedeckt sind außerdem die Aushändigung von Aufklärungsunterlagen und eines Organspendeausweises sowie die Übertragung der Information, dass ein Ausweis vorhanden ist, auf die Gesundheitskarte.
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Zimmermann, G. Ab März 2022 beraten Hausärzte ihre Patienten zur Organspende. MMW - Fortschritte der Medizin 164, 31 (2022). https://doi.org/10.1007/s15006-022-0691-8
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