Dr. A. G., Allgemeinarzt, Niedersachsen: Kann ich eigentlich bei jedem Privatversicherten bei jedem Kontakt den Corona-Hygienezuschlag A245 abrechnen?

Kommt der Patient für eine delegierbare Leistung, etwa eine Blutabnahme, in die Praxis, muss die MFA für einen persönlichen Kontakt mit dem Arzt sorgen. Auch neben der Nr. 3 GOÄ - erbracht in der Praxis - ist die Nr. A245 entgegen der üblichen Ausschlussbestimmung berechenbar. Bei Postbeamten der Gruppe A gibt es keinen Zuschlag, jedoch bei Gruppe B. Auch bei Mitgliedern der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten kann man ihn ansetzen.

Bei der Leichenschau ist der Zuschlag nicht möglich, da eine Leiche kein Patient ist. Sollte der Tote mit SARS-CoV-2 infiziert sein, kommt für den Hygiene-Mehraufwand aber der Zuschlag für "besondere Todesumstände" nach Nr. 102 GOÄ infrage.