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Dr. E. W., Allgemeinärztin, Baden-Württemberg: Meine EDV verlangt bei Ausstellung von Rezepten seit einiger Zeit immer eine Dosierangabe. Das ist lästig und kostet Zeit. Das Softwarehaus erklärte mir auf Anfrage, das sei Vorschrift. Warum?
Ist für den Patienten bereits ein bundeseinheitlicher Medikationsplan ausgestellt, kann auf die die Dosierungsangabe hinter jedem Medikament verzichtet werden. Dann muss aber das Kürzel "Dj" eingesetzt werden - das bedeutet: "Dosierungsplan: ja". Das geht schneller und macht Dosisänderungen einfacher, weil dafür dann die Korrektur im Medikationsplan ausreicht.
So werden auch typische Fehler vermieden. Der Apotheker z. B. kennzeichnet ja in der Regel die Verpackung mit der auf dem Rezept angegebenen Dosierung. Diese wird bei Wiederholungsrezepten oft aus der Verordnungshistorie übernommen und entspricht dann ggf. nicht einer aktuellen Änderung.
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Walbert, H. Dosierangabe bei jedem Rezept Pflicht. MMW - Fortschritte der Medizin 163, 32 (2021). https://doi.org/10.1007/s15006-021-9886-7
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