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Wer in der Praxis Sonografie-Leistungen anbieten will, muss sich in Kursen dazu qualifizieren. Diese können ab sofort flexibler geplant und angeboten werden.
Die Partner des Bundesmantelvertrags haben eine Reihe von Änderungen der Ultraschall-Vereinbarung beschlossen. Auf Initiative der KBV und der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) wurden die zeitlichen Vorgaben an Ultraschallkurse flexibler gestaltet. So müssen die Kurse jetzt nicht mehr wie bisher an aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden, sondern können innerhalb eines vierwöchigen Zeitraums inklusive der angrenzenden Wochenenden erbracht werden. Diese Änderung ist rückwirkend zum 1. April 2021 in Kraft getreten.
MMW-Kommentar
Eine weitere Anpassung betrifft den theoretischen Teil der Kurse, der künftig auch online angeboten werden kann. Darüber hinaus ist es möglich, die Kurse in themenbezogene Blöcke aufzuteilen. Dies soll z. B. Abendveranstaltungen ermöglichen, um die Kurse besser mit dem Praxisalltag vereinbaren zu können. Diese Regelungen sind zunächst als Test über drei Jahre angelegt. Momentan gelten allerdings sowieso noch Corona-Ausnahmeregeln bei der Qualitätssicherung. Die Neuerungen sollen unmittelbar nach deren Auslaufen in Kraft treten.
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Zimmermann, G. Sono-Qualifikation einfacher erwerben. MMW - Fortschritte der Medizin 163, 31 (2021). https://doi.org/10.1007/s15006-021-9882-y
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