Die extrabudgetäre Vergütung der Verordnung medizinischer Rehabilitation zulasten der GKV war bisher bis zum 31. März 2021 befristet. Der Bewertungsausschuss hat am 17. Februar 2021 eine zweijährige Verlängerung bis zum 31. März 2023 beschlossen. Die Verordnung erfolgt weiterhin auf dem Formular Muster 61, Teile A-D, und wird mit der Nr. 01 611 EBM abgerechnet.

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Bis 2023 außerhalb des Budgets!

MMW-Kommentar

Der Grund für diese doch recht langfristige Verlängerung ist nach Auskunft des Bewertungsausschusses die Coronavirus-Pandemie. Wegen der ungewöhnlichen Struktur der Mortalität sind zurzeit einfach keine zuverlässigen Prognosen möglich, wie sich die Anzahl der vertragsärztlichen Verordnungen medizinischer Rehabilitationen entwickeln wird.