Der über Jahre entwickelte Masterplan Medizinstudium 2020 sieht eine Stärkung der Allgemeinmedizin und mehr Zeit für Studenten in Hausarztpraxen vor. In Kürze soll endlich die Approbationsordnung entsprechend geändert werden. Doch nun grätschen interessierte Kreise hinein und fordern die Rolle rückwärts in die Klinikambulanzen.

Die neue Approbationsordnung stellt eine Hinwendung zu einem kompetenz- und wissenschaftsbasierten Medizinstudium dar. Gleichzeitig wird die Allgemeinmedizin gestärkt, um dem Hausärztemangel zu begegnen. Alle Akteure im Gesundheitswesen haben die Notwendigkeit längst erkannt. Diagnostik und Therapie erfolgen zunehmend ambulant, Grenzen zwischen Disziplinen, Sektoren sowie Berufsgruppen müssen überwunden werden.

Schon seit knapp zehn Jahren wird deshalb im Rahmen des Masterplans Medizinstudium 2020 an einer Aufwertung der Allgemeinmedizin im Studium gearbeitet. Inzwischen ist ein Fahrplan beschlossen; die Umsetzung ist dringend erforderlich und v. a. auch realistisch. Umso befremdlicher ist es, dass nun auf den letzten Metern Interessengruppen versuchen, den politischen Konsens mit teils fadenscheinigen Argumenten und Berechnungen wieder aufzuschnüren.

Im Fokus steht u. a. die geplante Vorgabe, dass alle Studierenden ein sechs Wochen langes Blockpraktikum in der Hausarztpraxis absolvieren. In diesem von Seminaren begleiteten Abschnitt können sie das gesamte Spektrum der ambulanten Primärversorgung kennenlernen. Doch nun kommt vonseiten der Universitäten die Forderung, stattdessen eher auf die spezialisierten Hochschulambulanzen zu setzen. Denn der aktuelle Plan mit den Hausarztpraxen, so erklärte unlängst der Medizinische Fakultätentag, würde jährliche Mehrkosten von 400-500 Millionen Euro verursachen.

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In der Hausarztpraxis lernt man den Hausarztberuf am besten kennen.

Es sollte eigentlich offensichtlich sein, dass die Ambulanzen an dieser Stelle keine Alternative zu Hausarztpraxen darstellen. Sie sind auf die Versorgung besonderer Patientengruppen spezialisiert und können somit die Breite der Beratungsanlässe und -konstellationen in der hausärztlichen Versorgungsebene gar nicht abbilden. Es besteht auch gar keine Not, den lange gefassten Plan zu ändern. Seit vielen Jahren schon gelingen das zweiwöchige Blockpraktikum und die vierwöchige Pflichtfamulatur in der Hausarztpraxis ohne Probleme.

Und was die Kosten für die Vergütung der Hausarztpraxen angeht, so kommt man bei einem Stundenlohn von 30 Euro auf gerade einmal 5.940 Euro für ein gesamtes sechsjähriges Studium, wenn man Blockpraktikum und PJ-Quartal einbezieht. Damit landet man eher bei 60 Millionen Euro im Jahr. So viel sollte uns die sichere hausärztliche Versorgung in der Zukunft schon wert sein: Gute Ausbildung kostet nun einmal auch!

Die Politik täte deshalb gut daran, die jüngsten Taktikspielchen zu ignorieren und den beschlossenen Konsens umzusetzen. Ziel ist es, dass sich ab 2025 allgemeinmedizinische Themen durch das gesamte Studium ziehen - das Blockpraktikum, das ambulante Quartal und die M3-Prüfung in der Allgemeinmedizin sind dabei wichtige Ecksteine.

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Prof. Dr. med. Martin Scherer

DEGAM-Präsident