Nach längerem Streit zwischen KBV und Kassen stehen die Pauschalen für die Einrichtung diverser neuer Telematik-Anwendungen fest. Es könnte aber gut sein, dass die Praxis am Ende draufzahlt.

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Für das E-Health-Update zum Konnektor erhält die Arztpraxis nach wie vor 595 Euro. Diese einheitliche Pauschale wurde rückwirkend zum 1. Oktober 2020 festgesetzt. Davor hatte es den gleichen Betrag gegeben, allerdings aufgeteilt in eine Hauptpauschale von 535 Euro und eine Zusatzpauschale von 60 Euro für das Notfalldatenmanagement und den elektronischen Medikationsplan.

Schwierig wurde es bei der Pauschale für die elektronischen Patientenakte (ePA), da es für die technische Umsetzung noch gar keine Produkte am Markt gibt. Die KBV hatte für das Konnektor-Update mit 530 Euro kalkuliert und zusätzlich eine Pauschale für die Änderung des Praxisverwaltungssystems (PVS) von 249 Euro vorgesehen. Herausgekommen ist aber nur eine Gesamtsumme von 550 Euro. Zusätzlich werden 4,50 Euro pro Quartal für die Betriebskosten gezahlt.

Für die Fachanwendung E-Rezept ist kein Update des Konnektors notwendig, sondern nur ein neues PVS-Modul. Auch hier gibt es allerdings noch keine Produkte und Preise am Markt. Es wurde aber nun eine Pauschale von 120 Euro festgelegt.

Bei der Pauschale für das PVS-Modul zur Fachanwendung Notfalldatensatz bleibt es bei 530 Euro, obwohl die Anbieter diese Summe in der Regel allein für das Konnektor-Update berechnen.

MMW-Kommentar

Laut Gesetz werden die Kosten der Einführung der Telematik-Infrastruktur (TI) in den vertragsärztlichen Praxen von den Kassen getragen. Als der Konnektor und das Versicherten-Stammdaten-Management (VSDM) als erste Digitalisierungsschritt eingeführt wurden, hatten sich KBV und Kassen auf eine pauschale Abgeltung der Kosten geeinigt. Die Kassen verfolgen nun dieses Prinzip weiter.

Bei den Verhandlungen über die Kosten für ePA und E-Rezept konnten sich die Parteien indes nicht einigen. Aus diesem Grund musste das Bundesschiedsamt angerufen werden, das nun die neuen Pauschalen festgelegt hat. Da es sich um Mittelwerte handelt, die noch dazu auf unsicherer Grundlage kalkuliert wurden, sollte man bei der Anschaffung darauf achten, dass der Anbieter sich auch im Niveau dieser Pauschalen bewegt.

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Dr. med. Gerd W. Zimmermann

Facharzt für Allgemeinmedizin Kapellenstr. 9 D-65719 Hofheim