Dr. A. G., Allgemeinarzt, Niedersachsen: Ich habe bei Privatpatienten den Corona-Hygienezuschlag nach Nr. A2345 GOÄ anfangs verrechnet, aber nach der Reduktion auf den Faktor 1,0 habe ich stattdessen die ärztlichen Leistungen gesteigert - mit der Begründung "erhöhter Hygieneaufwand". Jetzt haben mir Patienten - insbesondere Post- und Bahnbeamte - berichtet, dass ihre PKV den Steigerungssatz nicht akzeptieren würde, sondern nur den Zuschlag A245. Was empfehlen Sie?

Die meisten anderen Kostenträger der PKV stoßen sich im Steigerungsfall an der Begründung "Hygieneaufwand". Denn genau dafür wurde ja mit der Bundesärztekammer die analoge Anwendung der Nr. 245 vereinbart. Sie bestehen deshalb auf diese Nr. und akzeptieren die Begründung nicht. Ein Ausweg wäre eine andere Begründung, z. B. "erhöhter organisatorischer Aufwand aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie".