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Dr. H. S., Hausarzt-Internist, Westfalen-Lippe: Als eines unserer Kinder ausgezogen ist, habe in meinem Privathaus einen Raum zu einem angenehmen häuslichen Arbeitszimmer umgestaltet. Was muss ich beachten, damit ich die Kosten steuerlich berücksichtigen kann?
Folgende Aufwendungen können - anteilig nach Fläche - in Ansatz gebracht werden: Kaltmiete oder Gebäude-Abschreibung, Wasser, Strom, Müllabfuhr, Heizung, Schornsteinfeger, Reinigung, Renovierung, Neben- und Verwaltungskosten, Versicherungen, Grundsteuer, ggf. Schuldzinsen.
Ich empfehle aber dringend, auch mit einem Steuerberater zu sprechen, da noch einige Fallstricke existieren. So kann z. B. ein "Arbeitsplatz" im eigenen Haus unter Umständen vom Finanzamt zum betrieblichen Vermögen erklärt werden.
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Walbert, H. Arbeitszimmer von der Steuer absetzen?. MMW - Fortschritte der Medizin 163, 34 (2021). https://doi.org/10.1007/s15006-021-9658-4
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