Dr. H. S., Hausarzt-Internist, Westfalen-Lippe: Als eines unserer Kinder ausgezogen ist, habe in meinem Privathaus einen Raum zu einem angenehmen häuslichen Arbeitszimmer umgestaltet. Was muss ich beachten, damit ich die Kosten steuerlich berücksichtigen kann?

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Manches geht zu Hause einfach leichter von der Hand.

Folgende Aufwendungen können - anteilig nach Fläche - in Ansatz gebracht werden: Kaltmiete oder Gebäude-Abschreibung, Wasser, Strom, Müllabfuhr, Heizung, Schornsteinfeger, Reinigung, Renovierung, Neben- und Verwaltungskosten, Versicherungen, Grundsteuer, ggf. Schuldzinsen.

Ich empfehle aber dringend, auch mit einem Steuerberater zu sprechen, da noch einige Fallstricke existieren. So kann z. B. ein "Arbeitsplatz" im eigenen Haus unter Umständen vom Finanzamt zum betrieblichen Vermögen erklärt werden.

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Helmut Walbert

Allgemeinarzt, Medizinjournalist und Betriebswirt Medizin