M. K. Allgemeinärztin, Nordrhein: Ich habe vor Kurzem eine Assistenzärztin eingestellt. Kann sie meine BtM-Rezepte benutzen?.

MMW-Experte Walbert: Das geht leider nicht: Betäubungsmittelrezepte sind personalisiert. Hat die Kollegin noch keine eigenen Rezepte, müssen diese bei der Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn, angefordert werden. Das Formular für die Erstanforderung von BtM-Rezepten kann unter www.bfarm.de/DE/Service/Formulare/functions/Bundesopiumstelle/BtM/_node.html heruntergeladen und ausgedruckt werden. Dort gibt es auch ein Dokument mit häufig gestellten Fragen (FAQ).

Damit es in der Apotheke keine Probleme gibt, sollten die Vorschriften zum ordnungsgemäßen Ausfüllen eines BtM-Rezepts bekannt sein. Auch weitere Regeln wie das sichere Aufbewahren oder die Gültigkeitsdauer eines ausgestellten Rezepts (nicht mehr als sieben Tage) müssen beachtet werden.

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BtM-Rezepte kann man in aller Regel nur selbst nutzen.

Eine Ausnahme ist die kurzfristige Vertretung: "Eine Übertragung der BtM-Rezepte auf eine andere zur ärztlichen Berufsausübung berechtigte Person ist lediglich im vorübergehenden Stand (Bsp. Urlaub, Krankheit) zulässig", heißt es dazu in den FAQ des BfArM. Bei der Ausfertigung einer Verschreibung ist in diesem Fall der Vermerk "in Vertretung" bzw. "i. V." anzubringen. Ggf. muss der Name des vertretenden Arztes zum Praxisstempel des zu vertretenden Arztes hinzugefügt werden.

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Helmut Walbert

Allgemeinarzt, Medizinjournalist und Betriebswirt Medizin