Das Tragen von FFP2-Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften ist nur in Bayern Pflicht, in den anderen Bundesländern dürfen es auch OP-Masken sein (Stand: 26.1.20). Für den entsprechenden Bund-Länder-Beschluss vom 19. Januar waren vermutlich nicht wissenschaftliche Gründe ausschlaggebend. Wie auf der Webseite des BfArM nachzulesen ist, kann es mit OP-Masken aufgrund der schlechteren Passform zu einem "Leckstrom" kommen, durch den beim Einatmen ungefilterte Luft eingesogen wird. "Sie bieten daher in der Regel weniger Schutz vor erregerhaltigen Aerosolen als partikelfilternde Halbmasken." Dass mit FFP2-Masken Eigen- und Fremdschutz vor SARS-CoV-2-Viren besser sind als mit Alltags- und OP-Masken, zeigt auch ein Experiment an der Universität von Tokio. Mit zwei sich gegenüberstehenden Kopfmodellen in einer Testkammer wurde eine potenzielle Übertragungssituation simuliert: Ein Kopf versprühte über einen Vernebler eine SARS-CoV-2-Suspension, der andere war mit einem Beatmungsgerät verbunden, die von ihm inhalierten Viruspartikel wurden in einer Kammer gesammelt und quantifiziert. Wurde der exponierte Kopf mit einer Maske ausgestattet, reduzierten Baumwollmasken die Virusaufnahme nur um 20-40%, OP-Masken um 50% und FFP2-Masken um 80-90%. Trug der "Spreader" eine Alltags- oder OP-Maske, senkte das die Virusmenge um mehr als 50%, mit einer FFP2-Maske ging sie um mindestens 95% zurück. Der Studienleiter betont allerdings, dass die Übertragung selbst dann nicht vollständig blockiert war, wenn beide Köpfe FFP2-Masken trugen. Weitere Schutzmaßnahmen werden dadurch also nicht überflüssig. Für die maximale Wirkung der FFP2-Maske war außerdem ein enges Abschließen am Kopf wichtig.

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Quelle: Ueki H et al. mSphere 2020;5:e00637-20. https://doi.org/10.1128/mSphere.00637-20