Bis September 2021 gingen laut Bundesregierung 223 Anträge auf assistierte Sterbehilfe mittels Natriumpentobarbital oder anderer zur Selbsttötung geeigneter Medikamente beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ein. Auf Anweisung des Bundesministeriums für Gesundheit wurde allerdings kein einziger davon positiv beschieden.

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© Juanmonino / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodellen)

Leidender Palliativpatient (Symbolbild).

Die Folgen einer solchen negativen Entscheidung kann ich schildern. Der Bitte eines 95-jährigen, multimorbid schwerstkranken, aber geistig noch fitten Patienten auf assistierte Sterbehilfe konnte ich nicht nachkommen, da mir als Humanmediziner der Erwerb z. B. von Natriumpentobarbital über die Apotheke nicht ermöglicht wird.

Die einzige Hilfe, die ich dem Patienten anbieten konnte, war der Rat, seinen implantierten Herzschrittmacher stillzulegen. Dies wiederum wurde vom behandelnden Kardiologen mit dem Hinweis abgelehnt, der Schrittmacher behindere nicht den Sterbevorgang. Allein gelassen musste daraufhin der Patient das Leiden Christi auf Erden durchleben.

Jeder Schreibtischtäter, der eine assistierte Sterbehilfe trotz entsprechender Indikation verweigert, sollte einmal an das Sterbebett eines Patienten ohne Sterbehilfe gerufen werden. Der Vorgang entspricht einer Operation ohne Narkose! Es bleibt zu hoffen, dass die neue Bundesregierung wie angekündigt eine Liberalisierung angeht.