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Dr. U. P., Allgemeinärztin, Nordrhein: Wir betreuen Diabetiker in unserer Praxis umfassend. Ich möchte eine Diätassistentin mit Schwerpunkt Diabetes in Teilzeit einstellen. Wie kann ich Einzelberatungen durch die Mitarbeiterin in der GOÄ abrechnen?
Es besteht hier also eine Regelungslücke, die im Normalfall durch den Ansatz einer analogen Leistung nach § 6 Abs. 2 der GOÄ überbrückt werden kann. Der Rückgriff auf die rein ärztlichen Gesprächsleistungen ist aber hier nicht möglich. Nur das Beratungsgespräch in Gruppen nach Nr. 20 steht nicht unter Arztvorbehalt. Es muss lediglich ärztlich geleitet sein - und kann somit in weiten Teilen durch qualifizierte Mitarbeiter erbracht werden.
Damit ist die Regelungslücke allerdings noch nicht gefüllt, denn Gruppenschulungen sind keine Ein-zelberatungen. Um den programmierten Ärger mit Beihilfe und PKV zu vermeiden, empfiehlt es sich, den Patienten ein Schreiben mit Hinweisen auf die Regelungen in der GKV mitzugeben. Das sollte ihnen bei der vorherigen Anfrage bezüglich einer Kostenübernahme bei den Kostenträgern helfen, die auf jeden Fall empfehlenswert ist.
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Walbert, H. GOÄ: Berät nur die Ärztin zu Diabetes?. MMW - Fortschritte der Medizin 163, 36 (2021). https://doi.org/10.1007/s15006-021-0412-8
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