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Dr. G. P., Allgemeinärztin, Hamburg: Neulich kam eine pflegende Nachbarin einer Patientin mit Pflegegrad und wollte eine Verordnung von Pflegehilfsmitteln wie Handschuhe, Schutzschürze etc. Ich habe sie erst einmal vertröstet. Ist die Verordnung okay?
Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad und die Pflege zu Hause. Es muss ein Antrag bei der zuständigen Pflegeversicherung gestellt werden. Nach Genehmigung durch die Pflegekasse können gewünschte Hilfsmittel wie Bettschutzeinlagen, Flächen- und Händedesinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Schutzschürzen und vieles mehr bis zum Erreichen der Pauschale bezogen werden.
Es gibt Firmen, die beratend zur Seite stehen und entsprechende Hilfsmittel jeden Monat frei Haus liefern. Auch die Direktabrechnung mit der Pflegekasse wird für GKV-Versicherte meist übernommen. Privatversicherte müssen bezüglich der Kosten - je nach Vertrag - in Vorleistung gehen und bekommen die Pflegehilfsmittel entsprechend erstattet.
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Walbert, H. Pflegehilfsmittel ganz ohne Arztrezept. MMW - Fortschritte der Medizin 163, 36 (2021). https://doi.org/10.1007/s15006-021-0370-1
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