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Die Praxisverwaltungssysteme enthalten ab Januar 2022 einen digitalen Helfer, der Ärztinnen und Ärzte bei der Codierung der Diagnosen unterstützt.
Basis bleibt die deutsche Version der ICD-10. Als neue Funktion gibt es den sogenannten Kodier-Check zur "Plausibilisierung" von gewählten Codes, der im Hintergrund läuft. Er startet zunächst in vier Diagnosebereichen mit hohen Fallzahlen, bei denen sich die Codierung komplex gestalten kann, nämlich den Krankheitsbildern Herzinfarkt, Schlaganfall, Diabetes mellitus und Folgen eines Bluthochdrucks. Wenn ein Code aus diesen Diagnosebereichen eingegeben wird, beginnt ein Codierregelwerk im Hintergrund mit der Prüfung und macht "Verbesserungsvorschläge".
MMW-Kommentar
Die Funktion, Behandlungsdiagnosen eines Quartals so zu kennzeichnen, dass sie in den Folgequartalen automatisch für die Abrechnung übernommen werden können, bleibt erhalten. Neu ist, dass dies künftig auch für anamnestische Diagnosen möglich ist und in jeder Praxissoftware aktiviert ist. Bevor man "Dauerdiagnosen" oder "anamnestische Diagnosen" in die Abrechnung übernimmt, sollte man allerdings prüfen, ob diese in dem Quartal für die Behandlung auch wirklich relevant sind.
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Zimmermann, G. Praxissoftware hilft beim Codieren. MMW - Fortschritte der Medizin 163, 34 (2021). https://doi.org/10.1007/s15006-021-0354-1
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