Dr. R. G., Allgemeinarzt, Bayern: Kann ich bei einem Hausbesuch außerhalb der Sprechstunde - z. B. wegen Verdachts auf Apoplex - neben der Nr. 800 GOÄ auch den Zuschlag A abrechnen?

Der renommierte "Kommentar zu EBM und GOÄ" (begründet von Wezel/Liebold) pflichtet dem bei. Leider wird die eingehende neurologische Untersuchung nach Nr. 800 in diesem Zusammenhang nicht erwähnt. Damit ist der Zuschlag A hier nicht abrechenbar. Eine wirtschaftliche Vergütung wird nur über einen Steigerungsfaktor z. B. von 3,4 erreicht. Eine Begründung könnte lauten: "erheblich erschwerte Untersuchungsbedingungen im häuslichen Umfeld".