Dr. K. H., Allgemeinarzt, Sachsen: Wir sind eine Gemeinschaftspraxis mit 16 Mitarbeitern. Leider verlässt uns unsere bisherige Datenschutzbeauftragte. Brauchen wir jetzt unbedingt den ab zehn Mitarbeitern offiziell vorgeschriebenen Datenschutzbeauftragten?