Dr. B. F., Hausarzt-Internistin, Bayern: Eine Kollegin erwähnte neulich, dass sie eine "MGR" eingeleitet habe. Was bitte ist darunter zu verstehen?

Nach einer Operation oder bei einer onkologischen oder chronischen Erkrankung kann sie oft dabei helfen, die Krankheitsfolgen zu bewältigen. Mit der MGR wird die Wiedereingliederung in das häusliche Umfeld nach Krankenhaus oder stationärer Reha, aber auch während oder nach einer Kurzzeitpflege gefördert. Auch sollen weitere Krankenhausaufenthalte vermieden oder verkürzt werden. Der Antrag kann vom behandelnden Krankenhaus- oder Hausarzt bei der Krankenkasse gestellt werden. Vor Beginn der MGR muss eine Bewilligung vorliegen, der Antrag sollte also rechtzeitig gestellt werden.

Die Regeldauer sind 20 Behandlungstage. Das Behandlungsteam besteht in der Regel aus einem Facharzt für Geriatrie und Fachkräften z. B. für Ernährungsberatung, Physio-, Ergo-, Stimm- oder Sprachtherapie. Nach einer ärztlichen Rehabilitationsdiagnostik wird ein individueller Therapieplan erstellt. Im Normalfall gibt es an drei Tagen in der Woche je zwei Therapieeinheiten zu 45 Minuten. Der leitende Facharzt überwacht den Verlauf und dokumentiert in einer Abschlussuntersuchung den Erfolg. Bei Bedarf kann die MGR verlängert werden.

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Helmut Walbert

Allgemeinarzt, Medizinjournalist und Betriebswirt Medizin