Vorsicht: Datenübermittlung laut KBV nur bedingt bis nächstes Jahr ausgesetzt

Die organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE) "Darmkrebs" und "Zervixkarzinom" sind mit einer besonderen Online-Dokumentation verbunden. Pandemiebedingt hatte der Bewertungsausschuss beschlossen, dass für alle Quartale des Jahres 2021 die elektronische Übermittlung verzögert bis spätestens zum 28. Februar 2022 erfolgen kann.

Nun hat die KBV mitgeteilt, dass diese Regelung nur fakultativ ist. Alle Praxen sind auch weiterhin grundsätzlich verpflichtet, ihre Dokumentationen regelmäßig quartalsweise der zuständigen Datenannahmestelle zu übermitteln. Lediglich wenn innerhalb der Praxis-Software technische Umsetzungsprobleme auftreten, hat man Anspruch darauf, von der fristgerechten Datenübermittlung abzuweichen.