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Die digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) "elevida" und "deprexis" sind dauerhaft ins DiGA-Verzeichnis aufgenommen worden. Sie können nun zulasten der GKV rezeptiert werden.
Im DiGA-Verzeichnis listet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die zugelassenen therapeutischen Anwendungen. Es ist online unter diga.bfarm.de verfügbar. Die beiden Anwendungen "elevida" für Patienten mit multipler Sklerose, bei denen zusätzlich ein Fatigue-Syndrom vorliegt, und "deprexis" zur unterstützenden Behandlung von Depressionen und depressiven Verstimmungen sind schon seit einiger Zeit dauerhaft in das Verzeichnis aufgenommen worden. Nun hat der Bewertungsausschuss über die Honorierung entschieden.
MMW-Kommentar
Bei der Erstverordnung einer der beiden "Apps auf Rezept" ist demnach nur die mit 2 Euro bewertete Nr. 01 470 EBM berechnungsfähig, da keine zusätzlichen ärztlichen Leistungen erforderlich sind. Anders hatte der Bewertungsausschuss zuvor in Bezug auf die Erstverordnung der DiGA "somnio" entschieden: Hier hatte er zusätzliche ärztliche Leistungen für notwendig erachtet und dafür die Nr. 01 471 eingeführt. Sie kann grundsätzlich bei der Verordnung abgerechnet werden und ist mit 7,12 Euro bewertet. Bei "velibra", einer weiteren kürzlich eingeführten App, ist dagegen ebenfalls nur die Nr. 01 470 berechnungsfähig.
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Zimmermann, G. Ärzte können zwei weitere DiGA verordnen. MMW - Fortschritte der Medizin 163, 30 (2021). https://doi.org/10.1007/s15006-021-0012-7
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