Dr. U. K., Allgemeinarzt: Wir impfen im Rahmen der Pandemie so viel wie möglich. Das dürfte zu einer deutlichen Zunahme der Fallzahl in diesem Quartal führen. Ich befürchte trotzdem, dass der Mehraufwand - Überstunden der Mitarbeiter, noch mehr Hygieneartikel - wegbudgetiert wird.

MMW-Experte Walbert: Die COVID-19-Impfung wird von Bund, Ländern und Versicherungen finanziert und außerhalb geltender Budgets und Honorarverteilungsmaßstäbe vergütet - auch wenn die Abrechnung über die KV erfolgt. Die Impflinge laufen also "außer der Reihe" mit. Nur wenn neben den Impfleistungen im selben Quartal kurative Leistungen durchgeführt werden, ist die Versicherten- bzw. Grundpauschale berechnungsfähig, wodurch die Fallzahl und das Regelleistungsvolumen (RLV) berührt werden.

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Die extrabudgetäre Vergütung beträgt 20 Euro je Erst- und 20 Euro je Abschlussimpfung (Nrn. 88 331 ff. je nach Impfstoffhersteller). Bei einem notwendigen Hausbesuch gibt es zusätzlich 35 Euro (Nr. 88 323), bei einem Mitbesuch 15 Euro (Nr. 88 324). Wird ausschließlich zur Impfung beraten - auch telefonisch oder per Videosprechstunde - werden 10 Euro vergütet (Nr. 88 322). Diese Ziffer fällt weg, wenn doch noch eine Impfung abgerechnet wird. Benötigt ein Patient zur Priorisierung ein Zeugnis über Vorerkrankungen, werden für die Ausstellung 5 Euro mit der Pseudoziffer 88 320 berechnet. Sofern das Zeugnis verschickt wird, gibt es 0,90 Euro Portopauschale über die Nr. 88 321.

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© Frank Hoermann / Sven Simon / picture alliance

Eine Impfung bringt 20 Euro, die über die KV kommen.

Auch Privatpatienten werden über die KV mit den Pseudoziffern abgerechnet. Dafür gibt jede KV ein Ersatzverfahren vor.

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Helmut Walbert

Allgemeinarzt, Medizinjournalist und Betriebswirt Medizin