Meine Mitarbeiterin wurde stutzig, als eine Patientin per Telefon ein Rezept über Meloxicam-Tropfen bestellen wollte. In der Liste von Arzneimitteln, die ihr bereits vorordnet worden waren, kam das Präparat nicht vor. Kurzerhand reichte die Mitarbeiterin mir den Telefonhörer weiter.

Auf meine Frage, wofür das Mittel denn gut sein solle, meinte die Patientin selbstbewusst: "Na, gegen die Schmerzen bei Arthrose! Kennen Sie das nicht?" Kurz war ich ratlos, konnte aber durch Multitasking mit der anderen Hand am Rechner schnell herausfinden, dass diese Tropfen in unserer Arzneimittel-Datenbank gar nicht gelistet sind. Das teilte ich der Patientin mit und fragte noch einmal, wie sie denn auf gerade diese Tropfen komme. Noch immer im selbstbewussten Ton meinte sie, darum gehe es nicht; vielmehr müsste ich herausfinden, wie die Tropfen aufgeschrieben werden. Ihre Nachbarin bekomme das Präparat immer aus der Apotheke.

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Ich führte aus, dass es Meloxicam in der Datenbank zwar als Tabletten gebe, aber nicht in Form von Tropfen. "Nein, ich brauche die Tropfen!" beschied sie mich. Auf mein ratloses Schweigen hin klärte sie mich dann endlich auf: "Genau genommen ist das Medikament nicht für mich, sondern für meine Katze", bekannte sie, durchaus etwas kleinlaut. "Die nimmt nur Tropfen!" Beim Tierarzt, so erklärte sie, müsse sie allein für das Rezept 12 Euro zahlen - und dann auch noch in der Apotheke die Tropfen. Ihr Fazit: "Das ist mir zu teuer!"

Was lernen wir aus der Geschichte? Erstens: Geduldiges Nachfragen bringt manchmal überraschende Wahrheiten ans Licht. Zweitens: Der Wert der (tier-)ärztlichen Kompetenz bei der Verordnung eines Arzneimittels wird nicht besonders hoch eingeschätzt. Vielleicht ist es ja doch gut, dass wir diese Frage - was wir denn da überhaupt leisten - nicht mit unseren Patienten ausdiskutieren müssen, sondern einfach über die KV abrechnen dürfen.

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© SilviaJansen / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodellen)

"Wir werfen dem Tierarzt doch kein Geld in den Rachen!"