Dr. K.-O. B., Hausarzt-Internist, Nordrhein: In der Zeit der Pandemie haben sich bei mir die Patienten mit Arbeitsunfähigkeit deutlich gesteigert. Hin und wieder wird die Verlängerung rückwirkend verlangt, Kann ich hierdurch Probleme bekommen?

Für die Meldung der AU bei der Krankenkasse hat der Arbeitnehmer eine Woche Zeit. Diese Frist läuft ab dem Tag, der auf die Ausstellung des AU-Scheins bzw. der Folge-AU folgt. Trifft eine Folge-AU nicht innerhalb der Meldefrist ein, gilt die AU als unterbrochen. Die Krankenkasse kann dann die Krankengeldzahlung verweigern. Der Patient hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass die Bescheinigung fristgerecht bei der Kasse eingeht. Sollte der Versand postbedingt länger dauern, muss er nachweisen, dass er sie unverzüglich abgeschickt hat. Kürzlich konnte z. B. ein Arbeitnehmer vor dem Sozialgericht Düsseldorf erfolgreich darlegen, dass er den AU-Schein im Beisein einer Zeugin in den Briefkasten geworfen hatte. (Az.: S 9 KR 589/19).

Die rückwirkende Bescheinigung einer AU verkürzt die Meldefrist und schafft dadurch unter Umständen erhebliche Probleme. Gerade für solche Situationen ist es wichtig, dass sich Vertragsärzte exakt an die Vorgaben des Gesetzgebers zur Ausstellung einer AU halten. "Großzügigkeiten" im Ausstellen eines gelben Scheins können zu unangenehmen haftungs- und berufsrechtlichen Problemen führen.

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Helmut Walbert

Allgemeinarzt, Medizinjournalist und Betriebswirt Medizin