Dr. P. H., Hausarzt-Internist, Nordrhein: An der Klinik habe ich in einer Proktologie-Sprechstunde gearbeitet. Nun möchte ich insbesondere die Behandlung von Hämorrhoiden in unserer Praxis einführen. Was muss ich dabei beachten?

In der Präambel des Abschnitts steht allerdings einschränkend, dass Allgemeinmediziner die Nr. nur abrechnen können, wenn sie einen durch die KV genehmigten Versorgungsschwerpunkt nachweisen können. Diese Anerkennung müssen Sie also beantragen. Lehnt die KV die Genehmigung ab, bleibt Ihnen nur die Nr. 03 331, was den Anspruch, eine Hämorrhoiden-Behandlung anzubieten, untergraben würde. Bei einer Beschränkung auf die Diagnostik ohne Vergütung therapeutischer Leistungen wie der Verödung stehen der Aufwand und die Kosten in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zur Vergütung.

Sollte die Praxis allerdings einen hohen Anteil an Privatpatienten haben, die diese Leistung in Anspruch nähmen, müsste erneut gerechnet werden. In der GOÄ dürfen die therapeutischen Leistungen unbeschränkt abgerechnet werden.