Dr. G. K., Allgemeinarzt, Westfalen-Lippe: Ein Patient möchte für seine Arbeitsschuhe, die ihm der Arbeitgeber zur Verfügung gestellt hat, ein Paar zusätzliche Einlagen. Wer übernimmt die Kosten?

Arbeitssicherheitsschuhe zählen zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA), die der Arbeitgeber bezahlen muss. Für orthopädische Einlagen oder Umarbeitungen am Schuh übernimmt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) die Kosten, wenn der Arbeitnehmer schon 15 versicherungspflichtige Jahre hat. Darunter ist die Agentur für Arbeit zuständig.

Es muss ein Antrag an die DRV gestellt werden. Das entsprechende Formular "Ärztlicher Befundbericht Leistung zur Teilhabe (GXA 705)" findet sich problemlos online. Wem dies zu aufwändig ist: Ein Grünes Rezept zulasten des vorgesehenen Leistungsträgers tut es auch. Dann wird der Orthopädie-Fachmann als Serviceleistung für den vorgesehenen Ablauf sorgen.

In Einzelfällen übernehmen übrigens auch Arbeitgeber die Kosten, um längere Ausfälle durch Arztbesuche zu vermeiden.

Zu den typischen Anpassungen für Arbeitsschuhe gehören neben orthopädische Maßeinlagen auch Schuherhöhungen, Abrollsohlen, Schmetterlingsrollen sowie Außen- und Innenranderhöhungen.

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Helmut Walbert

Allgemeinarzt, Medizinjournalist und Betriebswirt Medizin