Dr. U. P., Allgemeinärztin: Im Herbst kommt es immer wieder vor, dass eine ganze Familie zur Grippeimpfung "antritt". Sind hier unter Umständen abrechnungstechnisch Feinheiten zu beachten?

Ein kurativer Fall mit Versichertenpauschale würde daraus nur, wenn ein kurativer Behandlungsgrund erfunden würde, samt Dokumentation einer entsprechenden Anamnese, eines Befunds und einer kurativen Diagnose. Dies wäre aber bei einem einmaligen Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal ggf. eine dokumentierte Kontraindikation für die Impfung - ganz zu schweigen davon, dass es sich auch um Abrechnungsbetrug handeln würde.