GKV-Patienten haben ab sofort einen gesetzlichen Anspruch auf die Verordnung sogenannter digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) zulasten ihrer Krankenversicherung. Erste Apps und Services sollen in Kürze zertifiziert und verfügbar sein.

Grundlage für de Erstattungsfähigkeit ist das Digitale-Versorgung-Gesetz, das im Dezember 2019 in Kraft getreten ist. Eine DiGA ist ein Medizinprodukt, das hauptsächlich auf digitalen Technologien aufbaut. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist nun mit der Zertifizierung von DiGA beauftragt und will im Laufe der nächsten Monate ein Verzeichnis für erstattungsfähige DiGA veröffentlichen.

Die Verordnung erfolgt auf dem Arzneimittelrezept (Formular 16). Die Vergütung muss für jede DiGA noch geprüft und festgelegt werden, das Gesetz sieht aber ausdrücklich vor, dass ärztliche und psychotherapeutische Leistungen, die mit der DiGA-Nutzung verbunden sind, honoriert werden müssen.

Trotz dieser Lücke sind DiGA ab sofort verordnungsfähig. Das anfallende Honorar kann der Versicherte auf dem Weg der Kostenerstattung bei der Kasse geltend machen. Er muss die Verordnung bei seiner Krankenkasse einreichen, die einen Code generiert, mit dem er die Anwendung z. B. im jeweiligen App-Store herunterladen kann.

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MMW-Kommentar

Es ist davon auszugehen, dass das BfArM die ersten DiGA schneller zulässt, als der Bewertungsausschuss eine Abrechnung über EBM regelt. In diesem Kontext dürfte daher der jüngste Beschluss der Bundesärztekammer bezüglich der Verordnung von und ggf. der Einweisung in digitale Gesundheitsanwendungen (MMW 15/2020, S. 31) an Bedeutung gewinnen. In diesem wird der analoge Ansatz der Nr. 76 GOÄ empfohlen.

Damit der Patient eine Rechnung erhält, die er bei der Kasse einreichen kann, sollte man diese Nr. nutzen. Da für die unterschiedlichen Formen der DiGA je nach Aufwand unterschiedliche EBM-Honorare vorgesehen sind, wird es bis zum Vorliegen dieser Abrechnungspositionen notwendig sein, beim Ansatz der GOÄ-Leistung auch den Multiplikator zum Einsatz zu bringen (2,3-fach: 9,38 Euro).

Diese DiGA stehen laut Branchenverband bisher in den Startlöchern: https://digitalversorgt.de/digaverzeichnis