Seit Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes im März 2017 gibt es viel Hoffnung auf Seiten schwerkranker Patienten mit bis dato therapierefraktären Beschwerden, aber auch viel Verunsicherung bei behandelnden Ärzten. Gerade Hausärzte als primäre Ansprechpartner ihrer Patienten sehen sich auf der einen Seite den zum Teil sehr deutlichen Begehrlichkeiten ihrer Patienten ausgesetzt (dadurch befeuert, dass keine Nennung irgendeiner Indikation im Gesetzestext steht) und zeitgleich mit bürokratischem Aufwand, Rechtsunsicherheiten und einer nach wie vor unscharfen Trennung zwischen medizinischer Anwendung Cannabis-basierter Medizin und missbräuchlichem Freizeitkonsum.

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Auf den folgenden Seiten versuchen wir für den Hausarzt als Primäransprechpartner des Patienten zum einen zwischen verschiedenen Cannabinoiden, hier allen voran Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD), zu differenzieren, aber auch die Unterschiede zwischen oraler und inhalativer Anwendung aufzuzeigen. Mögliche Indikationen sowie Risiken und Kontraindikationen werden ebenso beleuchtet. Wichtig ist uns, immer im Blick zu behalten, dass der Einsatz Cannabis-basierter Arzneimittel gerade in verzweifelten Erkrankungs- und Behandlungssituationen eine völlig neue therapeutische Alternative sein kann, weil nur diese Substanzen das körpereigene Endocannabinoid-System ansteuern und damit Rezeptoren bedienen, die von keinen anderen Arzneimitteln aktiviert werden. Damit gibt es in besonders schwierigen Erkrankungssituationen tatsächlich für Patienten eine völlig neue Behandlungsoption.

Zu guter Letzt setzen wir uns noch ganz lebenspraktisch mit den notwendigen formalen und rechtlichen Dingen von der Antragsstellung bis hin zur verkehrsrechtlichen Situation für die Patienten auseinander.

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Prof. Dr. S. Gottschling

Zentrum für altersübergreifende Palliativmedizin und Kinderschmerztherapie, Univ.-Klinikum des Saarlandes, Homburg

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Prof. Dr. W. Häuser

Medizinsches Versorgungszentrum für Schmerzmedizin und seelische Gesundheit, Saarbrücken - St. Johann