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Dr. J. F., Allgemeinärztin, Bayern: Eine Kollegin erzählte mir, dass sie über jeden Bewerber für ihr Praxisteam im Internet recherchiert, ob sie relevante Informationen findet. Ist dies zulässig?
Das ist ein nicht ganz unproblematisches Vorgehen! Arbeitgeber dürfen zwar Informationen über zukünftige Mitarbeiter erheben, diese müssen aber für die Entscheidung, ob ein Arbeitsverhältnis infrage kommt, objektiv erforderlich sein. Im Internet, insbesondere in den sozialen Medien, finden sich viele Informationen, die zum Privatbereich zählen und wenig zur objektiven Beurteilung der fachlichen Eignung beitragen können. Sie sind daher tabu, da sie unter Umständen die sachliche Entscheidungsfindung belasten können.
Spätestens seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gelten hier strengere Regeln. Will man solche zusammengesuchten Informationen wirklich nutzen, empfiehlt es sich, vorher einen im Arbeitsrecht erfahrenen Juristen zu befragen.
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Springer Medizin. Einstellung von Personal: Google ist not your friend!. MMW - Fortschritte der Medizin 162, 32 (2020). https://doi.org/10.1007/s15006-020-0743-x
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