Für die Versorgung speziell von Patienten mit dieser Anzeige in der App wurden neue EBM-Nrn. eingeführt. Für das Beratungsgespräch und den Abstrich aus den oberen Atemwegen können Sie einmal am Behandlungstag die Nr. 02 402 abrechnen. Sie ist mit 10 Euro bewertet und kann auch angesetzt werden, wenn kein Abstrich erfolgt ist. Daneben löst der Besuch in der Praxis ggf. natürlich auch die Grund- bzw. Versichertenpauschale aus. Die Beauftragung des Labors erfolgt über das eigens eingeführte Muster 10C.

Wichtig ist auch zu wissen, dass die neue Laborleistung nicht bei der Berechnung des Wirtschaftlichkeitsbonus berücksichtigt wird. Dafür wurde sie in den Ziffernkranz der Ausnahmekennnummer 32 006 (Erkrankungen mit gesetzlicher Meldepflicht) aufgenommen. In der Abrechnung sollten Sie die Nr. 32 006 also stets dokumentieren, wenn Sie den PCR-Test in Auftrag geben.