figure 1

© Rich Legg / Getty Images / iStock

Die Leichenschau ist für den Arzt der letzte Dienst am Patienten, aber auch eine Aufgabe mit weitreichenden Folgen. Sie dient der sicheren Feststellung des Todes, der Aufdeckung möglicher strafbarer Handlungen, gesundheitspolitischen Zwecken und epidemiologischen Fragestellungen.

Für niedergelassene Ärzte ist die Leichenschau alles andere als eine Routinetätigkeit. Wenn sie sie durchführen, kann nicht zuletzt auch das Umfeld die Leichenschau zu einer herausfordernden Aufgabe machen. Hier ist insbesondere die Situation in Alten- und Pflegeheimen zu nennen, handelt es sich doch bei den Bewohnern oft um mehrfach Erkrankte mit Polypharmazie und im hohen Lebensalter.

Beim Ausstellen der Todesbescheinigung und der Benennung der Todesart ist die Versuchung groß, unter dem Gesichtspunkt „alt und krank“ leichtfertig einen natürlichen Tod zu attestieren. Damit würde man sicherlich der Erwartung des Umfelds (Angehörige, Mitarbeiter, Polizei) entsprechen, nicht aber ohne Weiteres der Definition des natürlichen Todes: Tod aufgrund einer krankhaften inneren Ursache, der unabhängig von rechtlich bedeutsamen Faktoren eingetreten ist. Der leichenschauende Arzt benötigt also konkrete Kenntnis von einer gravierenden, lebensbedrohlichen Erkrankung, wobei der Todeseintritt zum gegenständlichen Zeitpunkt aus dem Krankheitsverlauf plausibel zu erwarten ist. Gefordert wird also eine hohe Plausibilität der Krankheitsdiagnose. Eine bloße Verdachtsdiagnose genügt nicht (s. Beitrag von S. Sommer ab S. 36).