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Dr. H.-J. H., Allgemeinarzt, Bayern: Wenn wir bei Privatversicherten Proben an ein Labor weiterleiten, z. B. an die Bakteriologie — können wir dann dem Patienten Porto- und Versandkosten berechnen?
Nach § 10 der GOÄ, in dem es um den Ersatz von Auslagen geht, ist die Berechnung von Versand- und Portokosten grundsätzlich möglich, nämlich in Höhe der nachweislich angefallenen Kosten. Allerdings muss man bedenken, dass der Laborarzt in der Regel vorfrankiertes Versandmaterial zur Verfügung stellt. Auf jeden Fall geschieht dies nach Anforderung durch Ihre Praxis. Da Sie dann keine Auslagen haben, entfällt für Sie auch der Auslagenersatz. Stattdessen stellt der Laborarzt dem Patienten die Kosten in Rechnung.
Läuft die Probe über den Transportdienst einer Laborgemeinschaft in das Fachlabor, weil es sich um eine fachgebietsgebundene Leistung handelt, darf der Laborarzt keine zusätzlichen Transportkosten berechnen.
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Springer Medizin. Wann zahlt der Privatpatient das Porto fürs Labor?. MMW - Fortschritte der Medizin 162, 34 (2020). https://doi.org/10.1007/s15006-020-0584-7
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