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Dr. F. Z., Allgemeinarzt, Nordrhein: Wenn wir Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) abrechnen, kommt es immer wieder zu Widersprüchen vonseiten der Patienten: Liquidation zu hoch, Kasse zahlt nicht, kein Behandlungserfolg etc. Was raten Sie?
MMW-Experte Walbert: IGeL rechtssicher zu erbringen und abzurechnen hat eine Reihe von Voraussetzungen. Sie einzuhalten verhindert, dass Patienten nicht bezahlen.
Unabdingbar ist ein Behandlungsvertrag über die gewünschte Leistung und die dafür fällige Vergütung. Darauf darf der Hinweis nicht fehlen, dass die Behandlung „auf Verlangen“ des Patienten erfolgt. So wird einer Nachfrage der Krankenkasse vorgebeugt. Oft versuchen Patienten, die IGeL von der Kasse erstattet zu bekommen. Sollte die Leistung mit alternativen Behandlungsmethoden bei einem anderen Vertragsarzt zulasten der GKV möglich sein, muss der Patient darauf aufmerksam gemacht werden. Auch dies muss er bestätigen.
Die Liquidation ist nach den Grundsätzen der GOÄ zu erstellen. Es dürfen keine Pauschalen liquidiert werden. Sind runde Summen gewünscht, muss dies über den Steigerungsfaktor erreicht werden. Ein Überschreiten des 3,5-fachen Satzes ist dabei vorher zu vereinbaren. Da es in der Heilkunst keine Erfolgsgarantie gibt, darf ein entsprechender Hinweis bei IGeL nicht fehlen. Auch „Rabatte“ sind standeswidrig und der Klarheit halber auszuschließen.
Werden diese Spielregeln in einem Behandlungsvertrag beachtet, sollte eine IGeL-Abrechnung rechtlich sicher und in einem ggf. notwendigen Mahnverfahren auch durchsetzbar sein.
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Walbert, H. Patient will IGeL nicht bezahlen!. MMW - Fortschritte der Medizin 162, 34 (2020). https://doi.org/10.1007/s15006-020-0423-x
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