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Dr. H.-G. H.: In der Vorstadt-Hausarztpraxis, die ich gerade übernommen habe, gibt es eine ausbaubare Privatklientel. Im EBM bin ich auf das Hausarztkapitel und Leistungen der Präambel beschränkt. Gibt eine analoge Beschränkung auch in der GOÄ? Gibt es eine Liste der Leistungen, die Allgemeinärzte erbringen dürfen?
MMW-Experte Walbert: In der GOÄ gibt es grundsätzlich keine Leistungsbeschränkung auf ein Fachgebiet. Im Vordergrund steht einzig die Frage: Kann ich eine Leistung qualifiziert auf dem Stand des jeweiligen Fachgebiets erbringen? Dies bedeutet für Sie als Hausarzt prinzipiell eine weite Freiheit für Leistungen aus speziellen Fachgebieten. Im Zweifelsfall müssen Sie die einschlägigen Qualifikationen und technische Voraussetzungen aber nachweisen. Eine positive Liste der in Allgemeinarztpraxen erbringbaren Leistungen gibt es nicht.
Meine Empfehlung: Nehmen Sie sich eine GOÄ zur Hand und starten Sie mit dem Kapitel C, „Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen“. Gehen Sie es Nr. für Nr. durch mit den Fragestellungen: Bin ich qualifiziert? Wenn ja, welche technischen Voraussetzungen muss ich vorhalten? Welcher zeitliche und qualifizierte personelle Aufwand ist notwendig? Wie hoch ist die zu erwartende Leistungsfrequenz? Die letzte Frage betrifft die Wirtschaftlichkeit — der letztlich entscheidende Aspekt.
Ein Beispiel: Die Prokto-/Rektoskopie gehört zweifelsohne in das Hausarztspektrum. Bei einmaliger Leistung pro Tag oder Woche belasten jedoch die nicht unerheblichen Rüstzeiten, Materialkosten und Aufräumarbeiten stark die Kalkulation der Wirtschaftlichkeit. Am Ende wird dies das Ja oder Nein entscheiden: Kann ich in der gleichen Zeit durch andere Leistungen mehr Umsatz machen oder gar wertvolle Freizeit genießen?!
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Walbert, H. Was Hausärzte in der GOÄ dürfen. MMW - Fortschritte der Medizin 162, 40 (2020). https://doi.org/10.1007/s15006-020-0336-8
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