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? M. P., Allgemeinärztin, Baden-Württemberg: Eine Kollegin wies mich letztens darauf hin, dass auf dem Überweisungsschein immer die Art der Überweisung anzukreuzen sei. Was ist darunter zu verstehen?
! MMW-Experte Walbert: Es gibt auf dem Schein vier verschiedene Optionen, gemäß § 24 des Bundesmantelvertrags für Ärzte (BMV-Ä).
• Überweisung zur Auftragsleistung: Standard für Laboruntersuchungen oder Radiologie. Entweder gibt der Überweiser die konkret zu erbringende Leistung nach Art und Umfang an (Definitionsauftrag), oder er nennt die Indikation und empfiehlt eine Methode (z. B. „Refluxbeschwerden, erbitte ÖGD“).
• ... zur Konsiliaruntersuchung: Diese Art beschränkt den Untersucher auf diagnostische Leistungen. Der Überweiser gibt eine Verdachtsdiagnose an, die der Untersucher bestätigt oder ausschließt. Die Wirtschaftlichkeit der Leistungen geht zulasten des Empfängers.
• ... zur Weiterbehandlung: Hier wird die gesamte diagnostische und therapeutische Tätigkeit an den Weiterbehandler übertragen.
• ... zur Mitbehandlung: Diese Über-weisungsart ist oft angezeigt bei komplexen Krankheitsbildern, die mit den eigenen diagnostischen oder therapeutischen Möglichkeiten nicht adäquat zu versorgen sind. Der weiterbehandelnde Arzt erhält den Auftrag, alle noch notwendigen diagnostischen und therapeutischen Leistungen zu übernehmen.
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Springer Medizin. Art der Überweisung auf Schein ankreuzen. MMW - Fortschritte der Medizin 162, 27 (2020). https://doi.org/10.1007/s15006-020-0250-0
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