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? Dr. M. J., Allgemeinarzt, Sachsen: Ich bekomme immer wieder „Vorwürfe“ von Patienten, sie würden in der Apotheke andere Medikamente erhalten als die von mir verordneten. Ich solle doch bitte stets das Rabattpräparat ihrer Kasse verordnen. Das tue ich allerdings sowieso grundsätzlich. Was geht hier an mir vorbei?
! MMW-Experte Walbert: Es kommen mehrere Möglichkeiten in Frage. In letzter Zeit kommt es häufiger vor, dass eine produzierte Substanz, z. B. ein Sartan, aus Qualitätsgründen nicht ausgeliefert wird. Da wir unsere Medikamente überwiegend aus Indien und China beziehen, kann es sogar so weit kommen, dass plötzlich alle generischen Sartane ausfallen. Dann gibt es nur noch das Originalpräparat, das preislich allerdings meist deutlich über dem Festbetrag liegt.
Die Kassen übernehmen die nötige Mehrzahlung bisher nicht. Der Patient muss dann oft eine erhebliche Zuzahlung von mehr als 50 Euro leisten, wofür sich seine Bereitschaft verständlicherweise in Grenzen hält.
Es kann auch sein, dass ein Medikament verordnet wird, das gar keinem Rabattvertrag unterliegt. Ist in so einem Fall das aufgeschriebene Mittel nicht verfügbar, muss die Apotheke eines der vier billigsten vorrätigen Präparate abgeben.
Für den Apotheker bedeutet das zusätzliche Arbeit, denn es darf nicht teurer als die verordnete Arznei sein — andernfalls muss der Apotheker die Ausgabe unter Nachweis der Fehlmeldungen des Großhandels ausführlich begründen. Eine Rücksprache mit dem Verordner hält der Gesetzgeber nicht für erforderlich. Für ihn sind alle Generika gleichwertig!
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Springer Medizin. Neuer Ärger mit Rabatt-Präparaten. MMW - Fortschritte der Medizin 162, 27 (2020). https://doi.org/10.1007/s15006-020-0249-6
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