_ Als Antwort auf die hygienischen Herausforderungen bei der Coronavirus-Pandemie wird aktuell von einigen Anbietern von Praxisverwaltungssystemen eine sofort kostenlos nutzbare Plattform für die Videosprechstunde angeboten. Als Argument wird hervorgehoben, dass man so ohne Ansteckungsfahr und das damit verbundene Risiko seinen Versorgungsauftrag erfüllen könne. Man benötige noch nicht einmal Schutzkleidung.

MMW-KOMMENTAR

Die skrupellose Geschäftemacherei, die sich im Fahrwasser der Pandemie entwickelt hat, ist bedauerlich. Hamsterkäufe haben zu Defiziten bei der Versorgung des medizinischen Personals mit Schutzkleidung und -masken geführt. Der Aktion der Softwareanbieter sollte man in diesem Zusammenhang zumindest mit etwas Zurückhaltung entgegentreten Ob sie in die gleiche „Schublade“ eingeordnet werden können, ist offen.

Jedenfalls ist das kostenlose Angebot nur scheinbar großzügig und trägt wenig zur Problemlösung bei. Abgesehen davon, dass eine dabei möglicherweise gestellte Ferndiagnose überhaupt nicht zulässig ist, ist die kostenlose Verfügbarkeit der Videoplattformen zeitlich befristet. Auch nützt es dem Hausarzt wenig, wenn er die technische Einrichtung für Videosprechstunden hat, der Patient aber nicht!

Wer trotzdem dieses Angebot annehmen will, kann die entsprechenden Leistungen wie in Tab. 2 dargestellt abrechnen.

Tab. 2 Abrechnungsbeispiel: Videokonferenz wegen Coronavirus-Verdachts bei einem 50-jährigen, bisher in der Praxis unbekannten Patienten.