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? S. H., Allgemeinarzt, Bayern: Wir erleben in letzter Zeit häufiger, dass Patienten bei Arbeitgeberwechseln oder bei Betragserhöhungen die Krankenkasse wechseln. Einige haben sogar während des Quartals gewechselt. Worauf müssen wir achten?
! MMW-Experte Walbert: Ich empfehle für die Praxisroutine eine regelmäßige Sensibilisierung der Praxismitarbeiter in den Teamsitzungen. Potenzielle „Wechsler“ sollten auch während des laufenden Quartals darauf angesprochen werden, ob die eingelesene Versichertenkarte noch gültig ist.
Abrechnungstechnisch kann sich der Kassenwechsel eines Patienten während des Quartals lohnen, denn er führt zu einem neuen Behandlungsfall — mit allen möglichen Zuschlägen einschließlich eventueller Chronikerzuschläge.
Für Selektivverträge und Disease-Management-Programme (DMP) ist eine Neueinschreibung erforderlich. Dies bedeutet, dass sowohl Patienten als auch Arzt eine neue Teilnahmeerklärung abgeben müssen. Solange eine solche nicht vorliegt, dürfen keine Leistungen aus dem Vertrag oder DMP abgerechnet werden — Honorarrückforderungen der Kasse sind ansonsten nämlich programmiert.
Auch sämtliche Genehmigungen der bisherigen Krankenkasse für genehmigungspflichtige Kassenleistungen müssen erneut beantragt werden. Nicht „verbrauchte“ Leistungen dürfen nach Kassenwechsel nicht mehr in Anspruch genommen werden. Eine Neuverordnung und Genehmigung durch die neue Kasse ist z. B. bei Heilmitteln notwendig. Das betrifft Langfristverordnungen und solche außerhalb des Regelfalls, aber auch Verordnungen von Rehabilitationsmaßnahmen, Reha-Sport oder Funktionstraining, häuslicher Krankenpflege und spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV) sowie Verordnungen für geliehene Hilfsmittel wie Pflegebetten und Gehhilfen.
Bei einer laufenden Psychotherapie muss ein Antrag auf Übernahme der Reststunden gestellt werden.
Achtung: Auch ausgestellte Überweisungen, die ohne einen Kassenwechsel auch im Folgequartal verwendet werden könnten, verlieren ihre Gültigkeit.
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Springer Medizin. Kassenwechsel: Das muss der Arzt tun. MMW - Fortschritte der Medizin 162, 28 (2020). https://doi.org/10.1007/s15006-020-0202-8
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