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_ Auf dem Weg zum Hausbesuch kann es vorkommen, dass der Arzt es ein wenig eilig hat. Mindestens zweimal bin ich dabei auch geblitzt worden. Das eine Mal war ich auf dem Weg zu einem älteren Herrn, der in seinem ländlichen Domizil gestürzt war und nun über Rückenschmerzen klagte. Stadtauswärts wurde ein gut ausgeleuchtetes Foto von mir hinterm Lenkrad erstellt.
Ich versorgte zunächst den Patienten. Auf dem Rückweg hielt ich auf Höhe des Polizeiwagens an, stellte mich vor und schilderte den Sachverhalt — Sturz, akute Rückenschmerzen, unbedingt Ausschluss einer Wirbelfraktur mit drohender Querschnittlähmung etc. Die Beamten drückten sehr wohlwollend alle Augen zu, und ich durfte darauf verzichten, das inkriminierende Foto gegen eine gewisse Gebühr vom Kreis Herford zu erwerben.
Das andere Ereignis dieser Art trug sich an einem Mittwoch im Notdienst zu. Die Belehrung der Polizisten unterbrach ich, indem ich erklärte, dass ich Notdienst hätte und zu einem Schlaganfallpatienten müsse. Man könne auch gern dort anrufen und nachfragen — aber ich führe jetzt weiter. Sie ließen mich ziehen, riefen auch nirgends an. Das war gut so, denn ich hatte in der Eile vergessen zu erwähnen, dass der Patient nach seinem Schlanfall schon aus dem Krankenhaus entlassen war und auf meinen routinemäßigen Hausbesuch wartete.
Am selben Abend rief mich die Polizei zu einem meiner Patienten, der tot aufgefunden worden war. Und wer machte mir da die Tür auf? Der Polizist vom Nachmittag. „Sind Sie wieder so flott gefahren?“ begrüßte er mich. „Selbstverständlich“, hielt ich dagegen, „wenn die Freunde und Helfer mich brauchen, muss ich doch eilen.“ Bei der Leichenschau stellte ich fest, dass er den Toten nicht berühren mochte.
Es handelte sich um einen friedlich im Sessel eingeschlafenen 130-Kilo-Mann. Auf dem Schrank fand ich noch mehrere nicht angebrochene Hunderterpackungen Asthmamedikament. Er hatte immer brav das Rezept geholt und eingelöst, das Mittel aber gehamstert.
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Malz, H. Bitte recht freundlich, werter Herr Doktor!. MMW - Fortschritte der Medizin 162, 27 (2020). https://doi.org/10.1007/s15006-020-0199-z
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