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Dr. Gerd W. Zimmermann Facharzt für Allgemeinmedizin Kapellenstraße 9 D-65719 Hofheim

_ Einem Arzt kann die Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit entzogen werden, wenn die Praxis ohne Beachtung der gültigen Hygiene- und Arbeitsschutzstandards betrieben wird. Das hat das Sozialgericht Stuttgart in einem immer noch aktuellen Urteil im November 2018 entschieden (Az.: S 5 KA 647/16).

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In seiner Praxis liegt einiges im Argen!

© FabioBalbi / Getty Images / iStock

Im konkreten Fall war dem Kläger die Zulassung entzogen worden, weil das städtische Gesundheitsamt bei einer infektionshygienischen Begehung vermüllte Praxisräume und schwerwiegende Mängel in den Bereichen Hygiene und Arbeitsschutz festgestellt hatte. Seit Jahren gültige Standards wurden nicht umgesetzt und waren auch nicht bekannt. Danach fand eine zweite Begehung zusammen mit dem Amtsarzt und einer Vertreterin des Regierungspräsidiums statt. Auch bei diesem Termin entsprachen die infektionshygienischen Verhältnisse in der Praxis den Anforderungen nicht einmal im Ansatz. Es musste daher von einer erheblichen Infektionsgefahr für die Patienten ausgegangen werden.

So wurde z. B. eine Menge ursprünglich steriler Einmalprodukte gefunden, deren Verfallsdatum teilweise seit mehreren Jahren abgelaufen war. Auch waren Instrumente nicht verpackt oder sogar verschmutzt.

Das Gericht bestätigte den Zulassungsentzug durch den Berufungsausschuss. Der Arzt habe gröblich gegen seine Pflichten als Vertragsarzt verstoßen — und eine Untersagungsverfügung des Regierungspräsidiums nicht beachtet und Patienten weiterbehandelt.

MMW-KOMMENTAR

Um Vertragsärzte vor einem solchen Schicksal zu bewahren, bieten mehrere Firmen eine Untersuchung der Praxis und die Hilfe bei der Erstellung von Hygiene- und Arbeitsschutzplänen an. Man sollte sich da nicht verrückt machen lassen: Ein Zulassungsentzug droht nur bei einer gröblichen vertragsärztlichen Pflichtverletzung, von der man nur ausgehen kann, wenn eine Untersagungsverfügung der Gesundheitsbehörde vorliegt, der die Praxis nicht Folge leistet.

Andererseits heißt es aber auch Aufpassen, wenn man ein solches Angebot annimmt — denn bei einigen steht eher die Kostenoptimierung als der geforderte Standard im Mittelpunkt.