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? Dr. A. G., praktische Ärztin, Dachau, Bayern: Ein Reha-Antrag an eine Krankenkasse wurde vom Gutachter abgelehnt mit der Begründung: „Befunde nicht vorhanden.“ Befunde hatte ich der Krankenkasse aus Datenschutzgründen nicht übermittelt. Wie soll ich mich verhalten?
! MMW-Experte Walbert: Datenschutz ist heutzutage wichtiger denn je. Die Krankenkassen bedienen sich des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) auch in den Fällen, in denen sie selbst der Kostenträger sind. Damit der MDK sachgerecht entscheiden kann, braucht er Befunde. Diese sollten dem Antrag in einem gesonderten Briefumschlag beigefügt werden. Ich empfehle, auf dem Umschlag alle wichtigen Personaldaten einschließlich der Versichertennummer zu vermerken mit dem Zusatz: „Inhalt Arztunterlagen! Aus Datenschutzgründen nur vom Arzt des MDK zu öffnen!“ Damit sollte einer sachgerechten Beurteilung nichts im Wege stehen und der Datenschutz gewährleistet sein.
Wichtig: Zusätzlich zur Nr. 01 611 EBM sollten Sie nicht vergessen, die Nr. 40 144 entsprechend der Anzahl der Kopien und das Porto nach einer der Nrn. 40 120—40 126 zu berechnen!
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Springer Medizin. Datenschutz beim Reha-Antrag — so geht’s. MMW - Fortschritte der Medizin 162, 27 (2020). https://doi.org/10.1007/s15006-020-0146-z
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